go-digital

Wir begleiten Sie auf dem Weg in die digitale Zukunft

Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks und wollen Ihre Prozesse digitalisieren? Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren, scheuen aber den formellen Aufwand? Dann sollten Sie go-digital kennenlernen! Mit seinen drei Modulen "Digitalisierte Geschäftsprozesse", "Digitale Markterschließung" und "IT-Sicherheit" unterstützt Sie das Förderprogramm go-digital nicht nur bei der Optimierung von Prozessen und der Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen. Das BMWi hat uns dazu als kompetentes Beratungsunternehmen autorisiert, das Sie bei der Suche nach individuellen Lösungen für Ihren Online-Handel, die Digitalisierung Ihres Geschäftsalltags und den steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung unterstützt. Wir übernehmen auch die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.

Was fördert das Programm go-digital?
Das Förderprogramm go-digital fördert gezielte Beratungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen in den Modulen "IT-Sicherheit", "Digitale Markterschließung" und "Digitalisierte Geschäftsprozesse" in rechtlich selbständigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial. Direkt auf die Gegebenheiten des jeweiligen zu beratenen Unternehmens abgestimmt, erfolgt sowohl eine gezielte Beratung als auch die konkrete Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen.
Welche Unternehmen können im Förderprogramm go-digital beraten werden?
Im Förderprogramm go-digital wird die Beratungsleistung an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen, im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben und eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen. Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und darf zusammen mit seinen Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen die zuvor genannten Voraussetzungen für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten.
Welche Eigenbeteiligung muss vom beratenen Unternehmen geleistet werden?
Die Förderquote des Förderprogrammes liegt bei 50 Prozent.
Bis zu welcher Höhe können Beratungleistungen gefördert werden?
In einem Projekt können maximal 30 Beratertage zu einem Tagessatz von 1.100 EUR gefördert werden.

Weitere Informationen zu go-digital finden Sie auf der vom BMWi bereitgestellten Website  (zur go-digital-Website).

Wenn Sie ein Digitalisierungsprojekt planen und sich für eine Förderung aus go-digital interessieren, dann sprechen Sie uns gerne an (Kontakt).